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notiz ls1
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) regelt mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-Ing, Teil 8, Abschnitt 6) allgemein Befestigungsmittel und Verankerungen und mit der Richtzeichnung LS 1 speziell Lärmschutzwandverankerungen.
Die in der ZTV-Ing geforderte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Befestigungsmittel erfüllt der Schroeder RS-Schwerlastanker exklusiv mit der Zulassung Z-30.6-70!
Grundlage unserer Zulassung ist das seit Jahren in der RZ LS 1 vorgeschriebene Reibschweißen zur vollflächigen Verbindung der Gewindehülsen aus rostfreiem Edelstahl A4 mit den Verankerungsstäben aus B500B. Auf dieses Produktionsverfahren haben wir uns seit Jahren spezialisiert. Die Maßhaltigkeit unserer Endprodukte wird durch eine Sichtkontrolle gewährleistet und anhand eines auftragsbezogenen Prüfbegleitscheins dokumentiert.
 
 

Abmessungen und Bemessungswiderstände (Spreizmaß s = 240 mm)

 
 

Bemessungswiderstände RS-Schwerlastanker

Sollten Sie aus statischen oder konstruktiven Gründen abweichende Anker (z. B. andere Hülsenabstände oder Biegeformen der Verankerungsstäbe) benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Ob Entwurfs- oder Ausführungsplanung: Wir beraten Sie gerne und erstellen individuelle statische Berechnungen! 
Alternativ bietet Schroeder-Neuenrade auch herkömmliche Lärmschutzwandanker ohne Zulassung an.

Unsere Empfehlung ist jedoch der RS-Schwerlastanker, denn nur mit diesem erfüllen Sie das geltende Regelwerk!

Ebenfalls erhältlich sind alle Verbindungsmittel, die Sie zur Montage der Lärmschutzwandpfosten benötigen.