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kap14 e

Tragfähigkeiten und Konstruktion

B = Oberteil mit Bügel, K = Oberteil mit Kopfbolzen

1.) Die Abminderung des Teilsicherheitsbeiwertes für den Materialwiderstand nach EC2-1-1, Tabelle 2.1DE um 15% ist in den Tabellenwerten bereits enthalten. Betongüte Kappe: C25/30. Betongüte Überbau: C30/37.
Randabstand a und ark ≥ 250 mm. Achsabstand s: 500 mm. Kappenhöhe: 150 mm.
Beim Einsatz im Brückenbau nach der (ehem.) RZ Kap 14 dürfen keine Querkräfte angesetzt und die rechnerisch aufnehmbarenZugkräfte nur zu 50% ausgenutzt werden.

 

 

Objektbezogene Optimierung

Bei anderen Parametern ändern sich die Tragfähigkeiten - Wir beraten Sie gerne!

 

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